ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

BAFA & KfW · BEG-Förderung

Förderung für Ihre Sanierung – im Überblick

Der Staat übernimmt einen erheblichen Teil Ihrer Sanierungskosten – wenn Antrag, Technik und Reihenfolge stimmen. Hier sehen Sie, was für welche Maßnahme möglich ist.

Die drei Regeln, an denen Förderung meistens scheitert

Antrag vor Beauftragung

Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Ein Vertrag mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt ist der sichere Weg.

Technische Werte müssen stimmen

Nicht jedes Produkt ist förderfähig. Fenster brauchen Uw ≤ 0,95, Dämmung bestimmte U-Werte. Das Angebot muss diese Werte ausweisen.

Nachweise vollständig führen

Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) vorab und Nachweis (TPN) danach fließt kein Geld – auch bei bewilligtem Antrag.

Häufige Fragen zur BEG-Förderung

Was ist die BEG-Förderung?+

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die staatliche Förderung für energetische Sanierung und Neubau. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM) laufen über die BAFA, Heizungsförderung und Neubau über die KfW.

Wie hoch ist die Förderung?+

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik gelten 15 % Grundförderung; ein iSFP bringt zusätzlich 5 % auf förderfähige Kosten zwischen 30.000 und 60.000 € pro Wohneinheit. Für den Heizungstausch gibt es 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 80 %.

Wann muss der Antrag gestellt werden?+

Immer vor der Beauftragung. Wird der Auftrag ohne ausdrücklichen Förder-Vorbehalt erteilt oder die Maßnahme bereits begonnen, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen.

Was bringt der iSFP-Bonus?+

Ein individueller Sanierungsfahrplan hebt den förderfähigen Höchstbetrag für Hüllmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und bringt 5 % zusätzlichen Bonus, allerdings nur auf den Kostenanteil zwischen 30.000 und 60.000 €. Bis 30.000 € macht ein iSFP beim Zuschuss keinen Unterschied. Für Heizungen gilt der iSFP-Bonus nicht.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?+

Für BEG-Einzelmaßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte verpflichtend – er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und später den Nachweis (TPN). enfi24 übernimmt beides.

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