ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Förderung · Neubau

Neubauförderung: KfW 297/298 und Familienkredit 300

Beim Neubau fördert der Staat nicht mit einem prozentualen Zuschuss, sondern mit zinsverbilligten KfW-Krediten. Welches Programm am günstigsten ist, hängt von Gebäudetyp, Standard und Familiensituation ab. enfi24 ordnet Ihr Vorhaben ein und übernimmt die technischen Nachweise.

Neu seit 16.12.2025

Effizienzhaus 55 wird wieder gefördert. Die Förderstufe ist befristet: Verträge ab dem 16.12.2025, Antragseingang bei der KfW spätestens bis 31.12.2026. Das senkt die Einstiegshürde gegenüber Effizienzhaus 40 spürbar.

Zwei typische Wege

Einfamilienhaus & Doppelhaushälfte

Private Bauherren, die selbst einziehen

  • Klimafreundlicher Neubau für Selbstnutzer (KfW 297): zinsverbilligter Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Nachhaltigkeitszertifikat bis 150.000 €.
  • Familien mit mindestens einem Kind unter 18 und zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 € (plus 10.000 € je weiterem Kind): zusätzlich der besonders zinsgünstige Familienkredit KfW 300 mit 170.000 € bis 270.000 €.
  • Effizienzhaus 55 ist seit dem 16.12.2025 wieder förderfähig (befristet), sonst Effizienzhaus 40 (Klimafreundliches Wohngebäude).

Mehrfamilienhäuser

Bauträger, Wohnungswirtschaft, Kapitalanleger

  • Klimafreundlicher Neubau für Vermietung und andere Nutzung (KfW 298): der Kreditrahmen gilt je Wohneinheit, bis 100.000 € (mit QNG bis 150.000 €) und skaliert mit der Zahl der Wohnungen.
  • Für den höheren Kreditrahmen lohnt sich häufig die QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung – enfi24 ordnet ein, ob sich der Mehraufwand rechnet.
  • Nachweisführung, Energieeffizienz-Experte und Bestätigungen werden für alle Wohneinheiten gebündelt organisiert.

Die Neubauförderung ist kein pauschaler Prozentsatz. Kreditbeträge, Zins und Voraussetzungen richten sich nach dem gewählten KfW-Programm und dem erreichten Standard. Die genannten Beträge sind gerundete Höchstwerte je Wohneinheit; maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt geltenden KfW-Bedingungen.

Die wichtigsten KfW-Programme

KfW 297 / 298

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Zinsverbilligter Kredit für Neubau und Erstkauf. 297 für die private Selbstnutzung, 298 für Vermietung und andere Nutzung. Beide bieten dieselben Förderstufen: Effizienzhaus 55 (befristet) oder Effizienzhaus 40, jeweils auch mit QNG. QNG hebt den Kreditrahmen je Wohneinheit von 100.000 auf 150.000 €. Keine Öl- und Gasheizung.

KfW 300

Wohneigentum für Familien

Besonders zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18, die selbst nutzen und keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Einkommensgrenze und Kredithöhe richten sich nach der Kinderzahl.

KfW 296

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Ergänzendes Programm mit Fokus auf kostengünstiges, klimafreundliches Bauen. enfi24 prüft, ob es für Ihr Vorhaben die passende Schiene ist.

Das übernimmt enfi24

Einordnung, welches KfW-Programm (297/298 oder 300) für Ihr Vorhaben am günstigsten ist.

Technische Nachweise: GEG-Nachweis, Wärmeschutz, Lüftungskonzept, Wärmebrückenbewertung.

Einbindung als Energieeffizienz-Experte und Bestätigung zum Antrag (BzA) vor Vorhabenbeginn.

Auf Wunsch Begleitung der QNG-Nachhaltigkeitszertifizierung für den höheren Kreditrahmen.

Häufige Fragen

Läuft die Neubauförderung über Zuschüsse?

Nein. Anders als bei der Sanierung gibt es beim Neubau in der Regel keinen prozentualen Zuschuss, sondern zinsverbilligte KfW-Kredite. Die Ersparnis entsteht über den günstigen Zinssatz und die Kredithöhe, nicht über eine ausgezahlte Förderquote.

Wird Effizienzhaus 55 wirklich wieder gefördert?

Ja. Effizienzhaus 55 ist als befristete Förderstufe im Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298) wieder aufgenommen worden. Verträge sind ab dem 16.12.2025 möglich, der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2026 bei der KfW eingehen. Bei Effizienzhaus 55 ist auch eine Biomasseheizung zulässig, Öl und Gas dagegen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?

Der Unterschied liegt im Verwendungszweck: 297 gilt für die private Selbstnutzung, 298 für Vermietung und andere Nutzungen. Die Förderstufen und Kreditbeträge sind identisch. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine eigene Förderstufe mit höherem Kreditbetrag (bis 150.000 € je Wohneinheit) und in beiden Programmen erreichbar.

Kann ich KfW 297/298 und den Familienkredit 300 kombinieren?

Für dasselbe Vorhaben wird in der Regel das jeweils passende Programm gewählt. Familien mit Kind prüfen wir vorrangig auf den besonders zinsgünstigen Familienkredit 300, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird. enfi24 ordnet ein, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn und über die durchleitende Bank. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein. enfi24 erstellt die technischen Nachweise und die Bestätigung zum Antrag.

Werden auch Nichtwohngebäude gefördert?

enfi24 begleitet ausschließlich Wohngebäude. Für gewerbliche Neubauten sprechen Sie uns bitte direkt an; die KfW hält dafür eigene Programme bereit.

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