ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Heizungsförderung: Austausch und Optimierung

Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien wird besonders stark gefördert. Neben Wärmepumpen zählen dazu unter anderem Biomasse-, Solarthermie- und Hybridanlagen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

Wie viel Förderung ist möglich?

Heizungstausch, Grundförderung

Investition
28.000 €
Fördersatz
30 %
Möglicher Zuschuss
8.400 €

Heizungstausch, maximaler Fördersatz

Investition
28.000 €
Fördersatz
80 %
Möglicher Zuschuss
22.400 €

Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, gedeckelt bei 80 %: 22.400 € Zuschuss.

Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.

So läuft es mit enfi24

1

Kostenlos prüfen

Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.

2

Antrag vorbereiten

enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.

3

Umsetzen

Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.

4

Auszahlung

enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen: Heizung

Welche Heizungen werden gefördert?+

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungen auf EE-Basis sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.

Wie hoch ist der Zuschuss?+

30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und Einkommensbonus (bis +40 %) sind bis zu 80 % möglich, gedeckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten (max. 28.000 € für die erste Wohneinheit). Ein Effizienzbonus wird seit der Reform vom 21.07.2026 nicht mehr gewährt.

Was ist der Unterschied zwischen Heizungstausch und Heizungsoptimierung?+

Beim Tausch wird der Wärmeerzeuger ersetzt (30 bis 80 % Förderung). Bei der Optimierung bleibt die Anlage, wird aber effizienter gemacht, z. B. hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, Heizkörpertausch (15 %; iSFP-Bonus nur auf Kosten zwischen 30.000 und 60.000 €).

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?+

Ja. Für die Auszahlung der Heizungsförderung muss ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich nachgewiesen werden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?+

Vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf davor nur mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt geschlossen werden.

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