Einfamilienhaus, 12 Fenster
- Investition
- 25.000 €
- Fördersatz
- 15 %
- Möglicher Zuschuss
- 3.750 €
Neue Fenster gehören zu den Klassikern der Gebäudehüllen-Sanierung: Sie senken Heizkosten spürbar und sind über die BAFA als Einzelmaßnahme förderfähig. Entscheidend sind zwei Dinge – der richtige Uw-Wert und die richtige Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.
Einfamilienhaus, 12 Fenster
Gleiches Projekt mit iSFP
Bis 30.000 € förderfähige Kosten bringt ein iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss. Der iSFP-Bonus (5 %) wirkt erst auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 €.
Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.
1
Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.
2
enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.
3
Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.
4
enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 € kommen zusätzlich 5 % iSFP-Bonus. Bis 30.000 € bringt der iSFP keinen Zuschussvorteil.
Für die BAFA-Förderung muss der Uw-Wert des gesamten Fensters bei höchstens 0,95 W/(m²K) liegen. Für Dachflächenfenster gilt 1,00 W/(m²K), für einbruchhemmende Fenster (RC2) 1,10 W/(m²K).
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Wurde der Auftrag bereits ohne Förder-Vorbehalt erteilt, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen. Ein Vertrag mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt ist dagegen unschädlich.
Ja. Neben den Fenstern selbst sind auch Einbau, Demontage und Entsorgung der Altfenster sowie notwendige Nebenarbeiten (z. B. Laibungsanschlüsse) förderfähig, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
Für die BAFA-Einzelmaßnahme muss ein Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen und später den Nachweis (TPN) führen. Genau das übernimmt enfi24 für Sie.