ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Förderung für neue Fenster

Neue Fenster gehören zu den Klassikern der Gebäudehüllen-Sanierung: Sie senken Heizkosten spürbar und sind über die BAFA als Einzelmaßnahme förderfähig. Entscheidend sind zwei Dinge – der richtige Uw-Wert und die richtige Reihenfolge: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.

Wie viel Förderung ist möglich?

Einfamilienhaus, 12 Fenster

Investition
25.000 €
Fördersatz
15 %
Möglicher Zuschuss
3.750 €

Gleiches Projekt mit iSFP

Investition
25.000 €
Fördersatz
15 %
Möglicher Zuschuss
3.750 €

Bis 30.000 € förderfähige Kosten bringt ein iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss. Der iSFP-Bonus (5 %) wirkt erst auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 €.

Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.

So läuft es mit enfi24

1

Kostenlos prüfen

Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.

2

Antrag vorbereiten

enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.

3

Umsetzen

Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.

4

Auszahlung

enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen: Fenster

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?+

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten (bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf den Anteil zwischen 30.000 und 60.000 € kommen zusätzlich 5 % iSFP-Bonus. Bis 30.000 € bringt der iSFP keinen Zuschussvorteil.

Welchen U-Wert müssen die Fenster erreichen?+

Für die BAFA-Förderung muss der Uw-Wert des gesamten Fensters bei höchstens 0,95 W/(m²K) liegen. Für Dachflächenfenster gilt 1,00 W/(m²K), für einbruchhemmende Fenster (RC2) 1,10 W/(m²K).

Was passiert, wenn ich schon beauftragt habe?+

Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Wurde der Auftrag bereits ohne Förder-Vorbehalt erteilt, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen. Ein Vertrag mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt ist dagegen unschädlich.

Zählt die Montage zu den förderfähigen Kosten?+

Ja. Neben den Fenstern selbst sind auch Einbau, Demontage und Entsorgung der Altfenster sowie notwendige Nebenarbeiten (z. B. Laibungsanschlüsse) förderfähig, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.

Brauche ich einen Energieberater?+

Für die BAFA-Einzelmaßnahme muss ein Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen und später den Nachweis (TPN) führen. Genau das übernimmt enfi24 für Sie.

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