Zentrale Lüftungsanlage mit WRG
- Investition
- 12.000 €
- Fördersatz
- 15 %
- Möglicher Zuschuss
- 1.800 €
Nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch wird das Gebäude deutlich dichter – eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung beugt dann Feuchte- und Schimmelschäden vor. Sie zählt zur Anlagentechnik und wird als Einzelmaßnahme gefördert.
Zentrale Lüftungsanlage mit WRG
Gleiches Projekt mit iSFP
Bis 30.000 € förderfähige Kosten bringt ein iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.
Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.
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Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.
2
enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.
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Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.
4
enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.
15 % der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf Kosten zwischen 30.000 und 60.000 € kommen zusätzlich 5 % Bonus. Bei typischen Lüftungskosten unter 30.000 € bringt der iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.
Gefördert werden Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung – sowohl zentrale als auch dezentrale Systeme. Reine Abluftanlagen ohne Rückgewinnung sind in der Regel ausgeschlossen.
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 weist nach, ob und welcher Luftwechsel erforderlich ist. Es ist fachlich sinnvoll und in vielen Fällen Voraussetzung für eine saubere Planung.
Eine Lüftungsanlage ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber nach einer dichten Sanierung dringend zu empfehlen. Wird nicht ausreichend gelüftet, drohen Feuchteschäden.
Ja. Beide zählen zur Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik und können in einem Antrag gebündelt werden. Der gemeinsame Höchstbetrag pro Wohneinheit und Jahr gilt dabei für die Summe.