ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Förderung für die Lüftungsanlage

Nach einer Dämmung oder einem Fenstertausch wird das Gebäude deutlich dichter – eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung beugt dann Feuchte- und Schimmelschäden vor. Sie zählt zur Anlagentechnik und wird als Einzelmaßnahme gefördert.

Wie viel Förderung ist möglich?

Zentrale Lüftungsanlage mit WRG

Investition
12.000 €
Fördersatz
15 %
Möglicher Zuschuss
1.800 €

Gleiches Projekt mit iSFP

Investition
12.000 €
Fördersatz
15 %
Möglicher Zuschuss
1.800 €

Bis 30.000 € förderfähige Kosten bringt ein iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.

Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.

So läuft es mit enfi24

1

Kostenlos prüfen

Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.

2

Antrag vorbereiten

enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.

3

Umsetzen

Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.

4

Auszahlung

enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen: Lüftung

Wie hoch ist die Förderung für eine Lüftungsanlage?+

15 % der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Höchstbetrag auf 60.000 €, und auf Kosten zwischen 30.000 und 60.000 € kommen zusätzlich 5 % Bonus. Bei typischen Lüftungskosten unter 30.000 € bringt der iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss.

Welche Anlagen werden gefördert?+

Gefördert werden Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung – sowohl zentrale als auch dezentrale Systeme. Reine Abluftanlagen ohne Rückgewinnung sind in der Regel ausgeschlossen.

Brauche ich ein Lüftungskonzept?+

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 weist nach, ob und welcher Luftwechsel erforderlich ist. Es ist fachlich sinnvoll und in vielen Fällen Voraussetzung für eine saubere Planung.

Ist die Lüftung nach einer Dämmung Pflicht?+

Eine Lüftungsanlage ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber nach einer dichten Sanierung dringend zu empfehlen. Wird nicht ausreichend gelüftet, drohen Feuchteschäden.

Kann ich Lüftung und Dämmung zusammen beantragen?+

Ja. Beide zählen zur Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik und können in einem Antrag gebündelt werden. Der gemeinsame Höchstbetrag pro Wohneinheit und Jahr gilt dabei für die Summe.

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