Was ist die TPB?
Die technische Projektbeschreibung ist ein Formular, das ein zugelassenes Fachunternehmen oder ein Energieberater ausfüllt. Sie enthält die wichtigsten technischen Daten der geplanten Maßnahme:
- Welche Maßnahme wird durchgeführt (z. B. Fensteraustausch, Dämmung, Heizungstausch)
- Welche technischen Kennwerte werden erreicht (z. B. Uw-Wert, Dämmstärke, Effizienzklasse)
- Welche Flächen oder Mengen sind betroffen
- Objektadresse und Eigentümerdaten
Die TPB muss vorliegen, bevor die Arbeiten beginnen. Sie ist Teil des BAFA-Antrags und belegt, dass die geplante Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllen soll.
Was ist die TPN?
Der technische Projektnachweis ist das Gegenstück nach der Umsetzung. Er bestätigt, dass die Maßnahme so ausgeführt wurde, wie in der TPB beschrieben. Typische Inhalte sind:
- Bestätigung der verbauten Produkte (mit Produktdaten und Datenblättern)
- Tatsächliche Maße und Flächen der ausgeführten Maßnahme
- Fotos der fertigen Ausführung
- Unterschrift des ausführenden Fachunternehmens
Die TPN muss innerhalb von 9 Monaten nach Fertigstellung der Maßnahme beim BAFA-Antrag eingereicht werden.
Wer erstellt TPB und TPN?
Beide Dokumente werden vom ausführenden Fachunternehmen erstellt. Es muss ein sogenanntes Fachunternehmen nach BEG sein, also ein Handwerksbetrieb, der die Qualifikationsanforderungen der BAFA erfüllt. Bei größeren Maßnahmen oder wenn ein Energieberater eingebunden ist, können auch Energieberater die Dokumente miterstellen.
Das ist wichtig: Sie als Eigentümer müssen die TPB und TPN nicht selbst ausfüllen. Sie stellen aber sicher, dass der Handwerker die richtigen Dokumente liefert.
Was passiert, wenn TPB und TPN nicht zusammenpassen?
Die BAFA vergleicht beide Dokumente. Wenn die TPN andere Maße, andere Produkte oder andere Flächen enthält als die TPB, entstehen Rückfragen. Im schlimmsten Fall wird die Förderung ganz oder teilweise abgelehnt.
Typische Probleme:
- Handwerker tauscht ein Produkt gegen ein günstigeres aus, ohne das zu dokumentieren
- Die tatsächlich gedämmte Fläche weicht vom Angebot ab
- Die TPN enthält keine Fotos oder Produktdatenblätter
Typische Fehler
- TPB erst anfragen, wenn die Arbeiten bereits laufen
- Handwerker nicht darauf hinweisen, dass eine BAFA-Förderung beantragt wird
- Änderungen während der Ausführung nicht dokumentieren
- TPN zu spät einreichen (Frist: 9 Monate nach Fertigstellung)
- Fotos und Produktdaten nicht sammeln
Praxisbeispiel
Eine Eigentümerin lässt ihre Fassade mit 14 cm Dämmung (WLG 035) versehen. Vor Beginn füllt der Dämmunternehmer die TPB aus: 180 m² Fassadenfläche, WDVS-System mit WLG 035, geplanter U-Wert der Wand danach: 0,22 W/(m²K). Nach Abschluss erstellt er die TPN mit denselben Angaben, Fotos der fertig gedämmten Fassade und dem Produktdatenblatt des Dämmstoffs. Beide Dokumente passen zusammen. Die BAFA zahlt den Zuschuss aus.
Checkliste
- Handwerker weiß vor Beginn, dass eine BAFA-Förderung beantragt wird
- TPB wird erstellt, bevor die Arbeiten beginnen
- Änderungen während der Ausführung werden schriftlich festgehalten
- Fotos werden direkt nach Fertigstellung gemacht
- TPN wird innerhalb von 9 Monaten eingereicht
Häufige Fragen
Sind TPB und TPN immer notwendig?
Bei BAFA BEG EM sind beide Formulare bei den meisten geförderten Maßnahmen Pflicht. Es gibt wenige Ausnahmen für sehr kleine Maßnahmen. enfi24 kann einordnen, was für Ihre konkrete Maßnahme gilt.
Was kostet mich die Erstellung von TPB und TPN?
Manche Handwerksbetriebe stellen keine separaten Kosten in Rechnung, weil es Teil ihrer Arbeit ist. Bei größeren Projekten oder wenn ein Energieberater eingebunden ist, können Gebühren entstehen. Diese sind in der Regel als Nebenkosten förderfähig.
Kann ich TPB und TPN selbst ausfüllen?
Nein. Beide müssen von einem Fachunternehmen oder Energieberater ausgestellt werden. Ihre Unterschrift als Eigentümer kann ergänzend gefordert sein.
Nächster Schritt
Lassen Sie Ihr Projekt fachlich einordnen.
enfi24 prüft Unterlagen, technische Angaben und nächste Schritte mit klarem Blick auf Antrag, Nachweise und Auszahlungsprozess.
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